Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist mehr als eine Transaktion - es ist ein Abschied. Von Erinnerungen, von einem Stueck Familiengeschichte, manchmal von der Kindheit selbst. Gleichzeitig muessen praktische Fragen geloest werden: Wer erbt was? Was ist das Haus wert? Wie vermeidet man Streit in der Erbengemeinschaft?

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen die 7 Schritte, die einen Erbschaftsverkauf von der ersten Entscheidung bis zum erfolgreichen Abschluss fuehren - mit besonderem Fokus auf Diskretion, faire Bewertung und die Beduerfnisse aller Beteiligten.

"Wir wussten nicht, wo wir anfangen sollten. Die Villa war voller Erinnerungen - und drei Geschwister mit unterschiedlichen Vorstellungen. Beherzig hat uns durch den ganzen Prozess begleitet, neutral und professionell."
- Anonymisierter Kunde, Erbschaftsverkauf Zentralschweiz

Die 7 Schritte zum Erbschaftsverkauf

Schritt 1

Erbschein und Rechtslage klaeren

Bevor Sie ueberhaupt an einen Verkauf denken, muessen die rechtlichen Grundlagen stehen. Wer sind die Erben? Gibt es ein Testament? Ist der Erbschein ausgestellt?

Checkliste:

Tipp: Ein Notar oder Erbrechtsanwalt kann diesen Schritt massiv beschleunigen.

Schritt 2

Einigung in der Erbengemeinschaft

Der schwierigste Schritt - besonders wenn Emotionen im Spiel sind. Moechten alle verkaufen? Will jemand einziehen? Gibt es unterschiedliche Preisvorstellungen?

Unser Rat: Holen Sie frueh eine neutrale, professionelle Bewertung ein. Eine objektive Zahl ist die beste Grundlage fuer eine sachliche Diskussion. Bei Beherzig ist die Ersteinschaetzung kostenlos und unverbindlich.

Falls keine Einigung moeglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Diesen Weg moechten die meisten Familien vermeiden - und mit professioneller Begleitung ist das fast immer moeglich.

Schritt 3

Professionelle Bewertung

Der Marktwert einer Erbschaftsimmobilie hat nichts mit dem emotionalen Wert zu tun. Eine professionelle Bewertung beruecksichtigt:

Kosten: Eine Ersteinschaetzung ist bei Beherzig kostenlos. Ein schriftliches, bankfaehiges Gutachten kostet CHF 1'500-3'500 und wird bei Mandatserteilung vollstaendig angerechnet.

Schritt 4

Verkaufsstrategie waehlen

Bei Erbschaftsimmobilien empfehlen wir fast immer den Off-Market-Ansatz. Warum? Drei Gruende:

  1. Diskretion: Die Familie des Verstorbenen moechte nicht, dass der Verkauf im Dorf bekannt wird.
  2. Weniger Stress: Keine 30 Besichtigungen mit Neugierigen, nur 3-5 qualifizierte Kaeufer.
  3. Besserer Preis: Off-Market erzielt im Premium-Segment 5-10% mehr als oeffentliche Inserate.

Mehr ueber Off-Market erfahren →

Schritt 5

Aufbereitung und Praesentation

Auch eine Erbschaftsimmobilie verdient eine wuerdige Praesentation. Das bedeutet nicht Home Staging fuer CHF 20'000, sondern:

Bei Off-Market entfaellt die oeffentliche Vermarktung. Trotzdem erhaelt jeder qualifizierte Interessent ein professionelles Dossier.

Schritt 6

Verhandlung und Vertrag

Die Verhandlung ist der Moment, in dem sich ein erfahrener Makler auszahlt. Emotionale Verkaeufer neigen dazu, entweder zu hoch (unrealistische Erwartung) oder zu niedrig (schnell loswerden) zu verhandeln.

Was wir fuer Sie tun:

Schritt 7

Notartermin und Uebergabe

Der letzte Schritt: Die oeffentliche Beurkundung beim Notar. Alle Erben (oder deren Bevollmaechtigte) muessen anwesend sein. Nach der Beurkundung erfolgt die Grundbuchaenderung und die Uebergabe des Objekts.

Typische Timeline:

Wir begleiten Sie bis zum letzten Schritt - einschliesslich Schluesseluebergabe und After-Sale-Service.

Steuern beim Erbschaftsverkauf

Die steuerliche Situation bei Erbschaftsimmobilien ist kantonal unterschiedlich. Zwei Steuerarten sind relevant:

Erbschaftssteuer

Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer. Die meisten Kantone erheben jedoch eine, mit Ausnahmen fuer direkte Nachkommen (in vielen Kantonen steuerfrei). Die Hoehe variiert stark: von 0% (Schwyz) bis 6% (Waadt) fuer direkte Nachkommen.

Grundstueckgewinnsteuer

Beim Verkauf faellt die Grundstueckgewinnsteuer an. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis (bzw. Erwerbspreis des Erblassers) und Verkaufspreis. Je laenger die Besitzdauer, desto niedriger der Steuersatz.

Wichtig: Lassen Sie sich VOR dem Verkauf steuerlich beraten. Die Differenz kann mehrere zehntausend Franken ausmachen.

Besonderheiten bei Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft besteht aus allen Erben gemeinsam. Wichtig zu wissen:

Stehen Sie vor einem Erbschaftsverkauf?

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess - neutral, professionell und in Ihrem Tempo. Die Ersteinschaetzung ist kostenlos.

Kostenlose Ersteinschaetzung

Haeufig gestellte Fragen

Muss ich Steuern zahlen wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?

In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, aber viele Kantone erheben eine. Beim Verkauf faellt zudem die Grundstueckgewinnsteuer an. Die Hoehe haengt vom Kanton, der Besitzdauer und dem Gewinn ab. Eine steuerliche Beratung vor dem Verkauf ist empfehlenswert.

Was tun wenn sich die Erben nicht einig sind?

Bei Uneinigkeit hilft oft eine neutrale, professionelle Bewertung als gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Falls keine Einigung moeglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden - ein Weg den die meisten Familien vermeiden moechten.

Wie lange dauert der Verkauf einer Erbschaftsimmobilie?

Von der Entscheidung bis zum Notartermin rechnen Sie mit 3-6 Monaten. Die groessten Zeitfaktoren: Einigung der Erbengemeinschaft, Beschaffung der Dokumente und Kaeuferfindung. Off-Market kann die Kaeuferfindung auf 4-8 Wochen verkuerzen.

Kann ich eine geerbte Immobilie Off-Market verkaufen?

Ja, und es ist besonders empfehlenswert. Erbschaftsverkaeufe benoetigen Diskretion. Off-Market schuetzt die Privatsphaere der Familie und erzielt typischerweise hoehere Preise als oeffentliche Inserate. Mehr ueber Off-Market →

Was kostet ein Makler beim Erbschaftsverkauf?

Bei Beherzig betraegt die Provision 3% des Verkaufspreises (Exklusivmandat). Die Provision ist erfolgsbasiert - wenn wir nicht verkaufen, zahlen Sie nichts. Die kostenlose Ersteinschaetzung ist unverbindlich und ein schriftliches Gutachten wird bei Mandatserteilung vollstaendig angerechnet.

Zusammenfassung: Die 7 Schritte

  1. Erbschein und Rechtslage klaeren
  2. Einigung in der Erbengemeinschaft finden
  3. Professionelle Bewertung einholen
  4. Verkaufsstrategie waehlen (Off-Market empfohlen)
  5. Objekt aufbereiten und praesentieren
  6. Verhandlung und Vertragsabschluss
  7. Notartermin und Uebergabe

Der wichtigste Rat zum Schluss: Nehmen Sie sich Zeit. Ein Erbschaftsverkauf ist kein Sprint. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird aus einer belastenden Situation ein geordneter, fairer Prozess.

Haben Sie Fragen zu Ihrem spezifischen Fall? Wir sind fuer Sie da: info@beherzig.ch oder +41 41 710 70 88.

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